III. Schutzmaßregeln gegen die Amerikanische Faulbrut
IV. Schutzmaßregeln gegen die Milbenseuche
V. Schutzmaßregeln gegen die Varroatose
VI. Schutzmaßregeln gegen den Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer
VII. Schutzmaßregeln gegen den Befall mit Tropilaelaps-Milben
VIII. Ordnungswidrigkeiten
IX. Schlussvorschriften
§ 16
Der Besitzer von Bienenvölkern hat Honig, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs und Futtervorräte so aufzubewahren sowie unbewohnte Bienenwohnungen so zu sichern, dass sie für den Kleinen Beutenkäfer nicht zugänglich sind.