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§ 13 Ausbildereignung - Digitale Gesetze
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung (BibuBAProFPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Gegenstand
§ 2 Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
§ 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
§ 4 Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung
§ 5 Schriftliche Prüfung
§ 6 Mündliche Prüfung
§ 7 Handlungsbereiche
§ 8 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 9 Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 10 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 11 Zeugnisse
§ 12 Wiederholung der Prüfung
§ 13 Ausbildereignung
§ 14 Anpassungsfortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter International oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin International“
§ 15 Übergangsvorschriften
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 9, 10 und 14) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu den §§ 11 und 14) Zeugnisinhalte
Inhaltsverzeichnis
§ 13 Ausbildereignung
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.