Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 4 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Richterinnen und Richtern sowie Beamtinnen und Beamten des Bundesgerichtshofs in Angelegenheiten der Besoldung (BGHWidVertrAnO)
Eingangsformel
§ 1 Erlass von Widerspruchsbescheiden
§ 2 Vertretung bei Klagen
§ 3 Übergangsregelung
§ 4 Inkrafttreten