Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 327i Rechte des Verbrauchers bei Mängeln - Digitale Gesetze
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Inhaltsübersicht
Buch 1 Allgemeiner Teil
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 1 Inhalt der Schuldverhältnisse
Abschnitt 2 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen
Titel 1 Begründung, Inhalt und Beendigung
Titel 2 Gegenseitiger Vertrag
Titel 2a Verträge über digitale Produkte
Untertitel 1 Verbraucherverträge über digitale Produkte
§ 327 Anwendungsbereich
§ 327a Anwendung auf Paketverträge und Verträge über Sachen mit digitalen Elementen
§ 327b Bereitstellung digitaler Produkte
§ 327c Rechte bei unterbliebener Bereitstellung
§ 327d Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte
§ 327e Produktmangel
§ 327f Aktualisierungen
§ 327g Rechtsmangel
§ 327h Abweichende Vereinbarungen über Produktmerkmale
§ 327i Rechte des Verbrauchers bei Mängeln
§ 327j Verjährung
§ 327k Beweislastumkehr
§ 327l Nacherfüllung
§ 327m Vertragsbeendigung und Schadensersatz
§ 327n Minderung
§ 327o Erklärung und Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung
§ 327p Weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung
§ 327q Vertragsrechtliche Folgen datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers
§ 327r Änderungen an digitalen Produkten
§ 327s Abweichende Vereinbarungen
Untertitel 2 Besondere Bestimmungen für Verträge über digitale Produkte zwischen Unternehmern
Titel 3 Versprechen der Leistung an einen Dritten
Titel 4 Draufgabe, Vertragsstrafe
Titel 5 Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Abschnitt 4 Erlöschen der Schuldverhältnisse
Abschnitt 5 Übertragung einer Forderung
Abschnitt 6 Schuldübernahme
Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Buch 3 Sachenrecht
Buch 4 Familienrecht
Buch 5 Erbrecht
Inhaltsverzeichnis
Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse
More
Untertitel 1: Verbraucherverträge über digitale Produkte
§ 327i Rechte des Verbrauchers bei Mängeln
Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen,
1.
nach § 327l Nacherfüllung verlangen,
2.
nach § 327m Absatz 1, 2, 4 und 5 den Vertrag beenden oder nach § 327n den Preis mindern und
3.
nach § 280 Absatz 1 oder § 327m Absatz 3 Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.