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§ 4 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten in Beihilfe-, Reisekosten- und Umzugskostenangelegenheiten sowie für die Beihilfefestsetzung (BfAAWidVertrAnO)
Eingangsformel
§ 1 Zuständigkeiten für das Widerspruchsverfahren
§ 2 Vertretung bei Klagen
§ 3 Beihilfefestsetzung
§ 4 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.