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II. - Digitale Gesetze
Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAErnAnO)
Eingangsformel
I.
II.
III.
Inhaltsverzeichnis
II.
Für besondere Fälle behält sich das Auswärtige Amt die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten vor.