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Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)
Eingangsformel
Erster Teil Arbeitsrechtliche Vorschriften
Erster Abschnitt Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
Zweiter Abschnitt Auszehrungsverbot
Dritter Abschnitt Altersgrenze
Vierter Abschnitt Insolvenzsicherung
Fünfter Abschnitt Anpassung
Sechster Abschnitt Geltungsbereich
Siebter Abschnitt Betriebliche Altersversorgung und Tarifvertrag
Unterabschnitt 1 Tariföffnung; Optionssysteme
Unterabschnitt 2 Tarifvertrag und reine Beitragszusage
§ 21 Tarifvertragsparteien
§ 22 Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtung
§ 23 Zusatzbeiträge des Arbeitgebers
§ 24 Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer
§ 25 Verordnungsermächtigung
Zweiter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 24 Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Arbeitsrechtliche Vorschriften
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Unterabschnitt 2: Tarifvertrag und reine Beitragszusage
§ 24 Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Anwendung der einschlägigen tariflichen Regelung vereinbaren.