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§ 2 Dauer der Ausbildung - Digitale Gesetze
Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft (BestAusbV)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Ausbildung
§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 4 Durchführung der Berufsausbildung
§ 5 Zwischenprüfung
§ 6 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
§ 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.