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Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (BergArbWoFöG)
Erster Teil Aufbringung und Verwendung der Kohlenabgabe
§ 1 Einstellung der Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues
§§ 2 bis 3 (weggefallen)
§ 4 Wohnungsberechtigte
§ 5 Zweckbindung der Bergarbeiterwohnungen
§ 6 Überlassung von Bergarbeiterwohnungen
§§ 7 bis 8 (weggefallen)
§ 9 Einzelne Wohnräume
§ 9a
Zweiter Teil Verfahrensvorschriften
Dritter Teil Ergänzungs- und Schlußvorschriften
§ 9 Einzelne Wohnräume - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Aufbringung und Verwendung der Kohlenabgabe
§ 9 Einzelne Wohnräume
Die in den §§ 4 bis 6 für Wohnungen getroffenen Vorschriften gelten für einzelne Wohnräume entsprechend.