Teil 1 Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze
Teil 2 Gutachten und Gutachter
Teil 3 Wertermittlungsverfahren
Teil 4 Schlussvorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
Bei der Ermittlung der Beleihungswerte nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes und bei der Erhebung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.