IV. Gemeinsame Vorschriften über Vererblichkeit und Übertragbarkeit
Achter Titel Soforthilfe für Rückwanderer
Neunter Titel Krankenversorgung
Zehnter Titel Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für juristische Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen
Vierter Abschnitt Besondere Gruppen von Verfolgten
Fünfter Abschnitt
Sechster Abschnitt Befriedigung der Entschädigungsansprüche
Siebenter Abschnitt Härteausgleich
Achter Abschnitt Verteilung der Entschädigungslast
Neunter Abschnitt Entschädigungsorgane und Verfahren
Zehnter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 132
Für Schäden an anderen als den in §§ 127 bis 129 behandelten Versicherungen wird keine Entschädigung nach diesem Gesetz geleistet.