§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit - Digitale Gesetze
Abschnitt 1 Elterngeld
Abschnitt 2 Verfahren und Organisation
Abschnitt 3 Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Abschnitt 4 Statistik und Schlussvorschriften
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.