Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit - Digitale Gesetze
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)
Abschnitt 1 Elterngeld
Abschnitt 2 Verfahren und Organisation
Abschnitt 3 Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
§ 17 Urlaub
§ 18 Kündigungsschutz
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
§ 21 Befristete Arbeitsverträge
Abschnitt 4 Statistik und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.