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Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens (BEBeamtAnO)
Eingangsformel
I.
II.
Schlußformel
II. - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
II.
Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.