Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
§ 11 Sonstige Zeiten
§ 12 Ausbildungszeiten
§ 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
§ 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
§ 14 Höhe des Ruhegehalts
§ 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
§ 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
§ 15a Beamte auf Zeit und auf Probe in leitender Funktion
Abschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung
Abschnitt 4 Bezüge bei Verschollenheit
Abschnitt 5 Unfallfürsorge
Abschnitt 6 Übergangsgeld, Ausgleich
Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 8 Sondervorschriften
Abschnitt 9 Versorgung besonderer Beamtengruppen
Abschnitt 10 Übergangsvorschriften
Abschnitt 11 Anpassung der Versorgungsbezüge
Abschnitt 12 (weggefallen)
Abschnitt 13 Übergangsvorschriften alten Rechts
Abschnitt 14 Schlussvorschriften
§ 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§ 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
Zeiten nach § 30 des Bundesbesoldungsgesetzes sind nicht ruhegehaltfähig.