Abschnitt 3 Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung
Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen
Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Abschnitt 7 Rechtsweg
Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall
Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland
Abschnitt 10 Sonderregelungen für wissenschaftliches Hochschulpersonal
Abschnitt 11 Schlussvorschriften
§ 6 Beamtenverhältnis auf Zeit
Für die Rechtsverhältnisse der Beamtinnen auf Zeit und Beamten auf Zeit gelten die Vorschriften für Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit entsprechend, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist.