Abschnitt 3 Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung
Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen
Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Abschnitt 7 Rechtsweg
Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall
Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland
Abschnitt 10 Sonderregelungen für wissenschaftliches Hochschulpersonal
Abschnitt 11 Schlussvorschriften
§ 55 Anwendungsbereich
Beschränkungen, Anordnungen und Verpflichtungen nach den §§ 56 bis 59 sind nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes zulässig. Sie sind auf Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitssicherstellungsgesetzes nicht anzuwenden.