Teil 5 Unterhaltsbeitrag bei Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder bei Aberkennung des Ruhegehalts
Teil 6 Besondere Bestimmungen für einzelne Beamtengruppen und für Ruhestandsbeamte
Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 7 Geldbuße - Digitale Gesetze
§ 7 Geldbuße
Die Geldbuße kann bis zur Höhe der monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge des Beamten auferlegt werden. Hat der Beamte keine Dienst- oder Anwärterbezüge, darf die Geldbuße bis zu dem Betrag von 500 Euro auferlegt werden.