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§ 11 Erfassung - Digitale Gesetze
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Grundsätze und Pflichten
Dritter Teil Ergänzende Vorschriften für Altlasten
§ 11 Erfassung
§ 12 Information der Betroffenen
§ 13 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung
§ 14 Behördliche Sanierungsplanung
§ 15 Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle
§ 16 Ergänzende Anordnungen zur Altlastensanierung
Vierter Teil Landwirtschaftliche Bodennutzung
Fünfter Teil Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Dritter Teil: Ergänzende Vorschriften für Altlasten
§ 11 Erfassung
Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln.