Abschnitt 3 Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
Abschnitt 4 Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Abschnitt 5 Prüfungswesen
Abschnitt 6 Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs
Abschnitt 7 Interessenvertretung
Kapitel 2 Berufliche Fortbildung
Kapitel 3 Berufliche Umschulung
Kapitel 4 Berufsbildung für besondere Personengruppen
Teil 3 Organisation der Berufsbildung
Teil 4 Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
Teil 5 Bundesinstitut für Berufsbildung
Teil 6 Bußgeldvorschriften
Teil 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 24 Weiterarbeit
Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.