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§ 4 Beamtenverhältnis - Digitale Gesetze
Bundesbeamtengesetz (BBG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
§ 4 Beamtenverhältnis
§ 5 Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses
§ 6 Arten des Beamtenverhältnisses
§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
§ 8 Stellenausschreibung
§ 9 Auswahlkriterien
§ 10 Ernennung
§ 11 Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit; Verordnungsermächtigung
§ 11a Ableisten eines Vorbereitungsdienstes durch Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit
§ 12 Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung
§ 13 Nichtigkeit der Ernennung
§ 14 Rücknahme der Ernennung
§ 15 Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen
Abschnitt 3 Laufbahnen
Abschnitt 4 Abordnung, Versetzung und Zuweisung
Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Abschnitt 7 Beamtenvertretung
Abschnitt 8 Bundespersonalausschuss
Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz
Abschnitt 10 Besondere Rechtsverhältnisse
Abschnitt 11 Umbildung von Körperschaften
Abschnitt 12 Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland
Abschnitt 13 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Beamtenverhältnis
§ 4 Beamtenverhältnis
Beamtinnen und Beamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis).