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Bundesbeamtengesetz (BBG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
Abschnitt 3 Laufbahnen
Abschnitt 4 Abordnung, Versetzung und Zuweisung
Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
Unterabschnitt 1 Entlassung
§ 30 Beendigungsgründe
§ 31 Entlassung kraft Gesetzes
§ 32 Entlassung aus zwingenden Gründen
§ 33 Entlassung auf Verlangen
§ 34 Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe
§ 35 Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe
§ 36 Entlassung von politischen Beamtinnen auf Probe und politischen Beamten auf Probe
§ 37 Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf
§ 38 Verfahren der Entlassung
§ 39 Folgen der Entlassung
§ 40 Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter
§ 41 Verlust der Beamtenrechte
§ 42 Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens
§ 43 Gnadenrecht
Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit
Unterabschnitt 3 Ruhestand
Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Abschnitt 7 Beamtenvertretung
Abschnitt 8 Bundespersonalausschuss
Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz
Abschnitt 10 Besondere Rechtsverhältnisse
Abschnitt 11 Umbildung von Körperschaften
Abschnitt 12 Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland
Abschnitt 13 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 30 Beendigungsgründe - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Beendigung des Beamtenverhältnisses
Unterabschnitt 1: Entlassung
§ 30 Beendigungsgründe
Das Beamtenverhältnis endet durch
1.
Entlassung,
2.
Verlust der Beamtenrechte,
3.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
4.
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.