Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 138 Anwendungsbereich - Digitale Gesetze
Bundesbeamtengesetz (BBG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
Abschnitt 3 Laufbahnen
Abschnitt 4 Abordnung, Versetzung und Zuweisung
Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Abschnitt 7 Beamtenvertretung
Abschnitt 8 Bundespersonalausschuss
Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz
Abschnitt 10 Besondere Rechtsverhältnisse
Abschnitt 11 Umbildung von Körperschaften
Abschnitt 12 Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland
§ 138 Anwendungsbereich
§ 139 Dienstleistung im Verteidigungsfall
§ 140 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands
§ 141 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
§ 142 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit
§ 143 Verwendungen im Ausland
Abschnitt 13 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 12: Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland
§ 138 Anwendungsbereich
Beschränkungen, Anordnungen und Verpflichtungen nach den §§ 139 bis 142 sind nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes zulässig. Sie sind auf Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitssicherstellungsgesetzes nicht anzuwenden.