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§ 122 Geschäftsordnung - Digitale Gesetze
Bundesbeamtengesetz (BBG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
Abschnitt 3 Laufbahnen
Abschnitt 4 Abordnung, Versetzung und Zuweisung
Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Abschnitt 7 Beamtenvertretung
Abschnitt 8 Bundespersonalausschuss
§ 119 Aufgaben; Verordnungsermächtigung
§ 120 Mitglieder
§ 121 Rechtsstellung der Mitglieder
§ 122 Geschäftsordnung
§ 123 Sitzungen und Beschlüsse
§ 124 Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe
Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz
Abschnitt 10 Besondere Rechtsverhältnisse
Abschnitt 11 Umbildung von Körperschaften
Abschnitt 12 Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland
Abschnitt 13 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 8: Bundespersonalausschuss
§ 122 Geschäftsordnung
Der Bundespersonalausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.