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§ 3 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2023 (BBFestV 2023)
Eingangsformel
§ 1 Festlegung und Anpassung der Werte nach § 46 Absatz 8 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 2 Anpassung der Werte nach § 46 Absatz 5 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 3 Inkrafttreten
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.