Viertes Kapitel Sonstige Bestimmungen für den Betrieb
Vierter Teil Ermächtigungen zum Erlaß von Bergverordnungen
Fünfter Teil Bergaufsicht
Sechster Teil Berechtsamsbuch, Berechtsamskarte
Siebenter Teil Bergbau und Grundbesitz, Öffentliche Verkehrsanlagen
Achter Teil Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen
Neunter Teil Besondere Vorschriften für den Festlandsockel
Zehnter Teil Bundesprüfanstalt, Sachverständigenausschuß, Durchführung
Elfter Teil Rechtsweg, Bußgeld- und Strafvorschriften
Zwölfter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 62 Übertragbarkeit bestimmter Pflichten und Befugnisse
Der Unternehmer kann
1.
die sich aus § 51 Abs. 1, §§ 52, 54 Abs. 1, § 57 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2, § 61 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz, Satz 2 und Absatz 2 sowie § 74 Abs. 3 ergebenden Pflichten sowie
2.
die sich aus § 57 Abs. 1 und 2 sowie aus dieser Vorschrift ergebenden Befugnisse
auf verantwortliche Personen übertragen. Die Pflichten des Unternehmers nach § 61 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 bleiben bestehen, auch wenn verantwortliche Personen bestellt worden sind.