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Bundesberggesetz (BBergG)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Teil Einleitende Bestimmungen
Zweiter Teil Bergbauberechtigungen
Erstes Kapitel Bergfreie Bodenschätze
Erster Abschnitt Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum
Zweiter Abschnitt Vereinigung, Teilung und Austausch von Bergwerkseigentum
§ 24 Zulässigkeit der Vereinigung
§ 25 Voraussetzungen der Vereinigung
§ 26 Genehmigung der Vereinigung, Berechtsamsurkunde
§ 27 Wirkung der Vereinigung
§ 28 Teilung
§ 29 Austausch
Dritter Abschnitt Feldes- und Förderabgabe
Vierter Abschnitt Fundanzeige
Zweites Kapitel Grundeigene Bodenschätze
Drittes Kapitel Zulegung
Dritter Teil Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung
Vierter Teil Ermächtigungen zum Erlaß von Bergverordnungen
Fünfter Teil Bergaufsicht
Sechster Teil Berechtsamsbuch, Berechtsamskarte
Siebenter Teil Bergbau und Grundbesitz, Öffentliche Verkehrsanlagen
Achter Teil Sonstige Tätigkeiten und Einrichtungen
Neunter Teil Besondere Vorschriften für den Festlandsockel
Zehnter Teil Bundesprüfanstalt, Sachverständigenausschuß, Durchführung
Elfter Teil Rechtsweg, Bußgeld- und Strafvorschriften
Zwölfter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 24 Zulässigkeit der Vereinigung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Bergbauberechtigungen
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Zweiter Abschnitt: Vereinigung, Teilung und Austausch von Bergwerkseigentum
§ 24 Zulässigkeit der Vereinigung
Bergwerksfelder dürfen vereinigt werden, wenn sie aneinandergrenzen und das Bergwerkseigentum auf die gleichen Bodenschätze verliehen ist.