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§ 3 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbankbeamtinnen und Bundesbankbeamten (BBankLV)
Eingangsformel
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
§ 3 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
§ 4 Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst
§ 4a Besondere Fachverwendung Bargeldlogistik im mittleren Bankdienst
§ 5 Befähigung für den höheren Bankdienst
§ 6 Wechsel von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
§ 7 Dienstliche Beurteilung
§ 8 Überleitung
§ 9 Geldbearbeitungsdienst
Anlage 1 (zu § 2 Abs 2) Laufbahnen, Ämter und Amtsbezeichnungen
Anlage 2 (zu § 8 Abs 1)
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
Für die Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Bankdienstes werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. § 10 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt unberührt.