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Art 4 - Digitale Gesetze
Durchführungs- und Ergänzungsverordnung über die vereinfachte Abwicklung von Bausparverträgen (BauSparVetrAbwV)
Eingangsformel
Art 1
Art 2
Art 3
Art 4
Art 5
Art 6
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
Art 4
Rechte, die ein Bausparer zur Sicherung der aus dem Bausparvertrag sich ergebenden Leistungs-, Schadenersatz- oder Bereicherungsansprüche erworben hat, erlöschen mit der Anordnung der vereinfachten Abwicklung.