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Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz (BauPGPÜZAnerkV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften
Abschnitt 3 Antrag auf Anerkennung, Widerruf und Erlöschen
§ 11 Antrag und Antragsunterlagen
§ 12 Widerruf und Erlöschen
§ 13 Inkrafttreten
Schlußformel
§ 13 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Antrag auf Anerkennung,
§ 13 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.