Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin (BaugeräteFAusbV 1997)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 4 Ausbildungsrahmenplan
§ 5 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§ 6 Ausbildungsplan
§ 7 Berichtsheft
§ 8 Zwischenprüfung
§ 9 Abschlußprüfung
§ 10 Übergangsregelung
§ 11 Inkrafttreten
Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Baugeräteführer/Baugeräteführerin wird staatlich anerkannt.