Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung
Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
Vierter Teil Bodenordnung
Fünfter Teil Enteignung
Sechster Teil Erschließung
Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht
Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften
Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften
§ 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens
1.
die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und
2.
in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes
darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.