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§ 237 (weggefallen) - Digitale Gesetze
[object Object] (BauGB)
Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht
Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften
Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften
Erster Teil Überleitungsvorschriften
§ 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften
§ 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht
§ 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
§ 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen
§ 237 (weggefallen)
§ 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen
§ 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung
§ 240 (weggefallen)
§ 241 (weggefallen)
§ 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung
§ 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz
§ 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau
§ 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen
§ 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
§ 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich
§ 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
§ 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
§ 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
§ 245f Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie aus Anlass der Einführung des § 249c; Evaluierung
Zweiter Teil Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Viertes Kapitel: Überleitungs- und Schlussvorschriften
Erster Teil: Überleitungsvorschriften
§ 237 (weggefallen)