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[object Object] (BauGB)
Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht
Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften
Erster Teil Wertermittlung
Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
§ 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
§ 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§ 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte
§ 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen
§ 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 222 Beteiligte
§ 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen
§ 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
§ 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung
§ 226 Urteil
§ 227 Säumnis eines Beteiligten
§ 228 Kosten des Verfahrens
§ 229 Berufung, Beschwerde
§ 230 Revision
§ 231 Einigung
§ 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen
Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften
§ 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Drittes Kapitel: Sonstige Vorschriften
Dritter Teil: Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
§ 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen
1.
den Umlegungsbeschluss nach § 47 Absatz 1,
2.
die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Absatz 1,
3.
die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 sowie
4.
die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 179 Absatz 4
hat keine aufschiebende Wirkung. § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.