Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte
Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung
Sechster Abschnitt Städtebauförderung
Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
Dritter Teil Stadtumbau
Vierter Teil Soziale Stadt
Fünfter Teil Private Initiativen
Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich
Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse
Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften
Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften
§ 152 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieses Abschnitts sind im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet anzuwenden, sofern die Sanierung nicht im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt wird.