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§ 132 Regelung durch Satzung - Digitale Gesetze
[object Object] (BauGB)
Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht
Erster Teil Bauleitplanung
Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung
Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
Vierter Teil Bodenordnung
Fünfter Teil Enteignung
Sechster Teil Erschließung
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag
§ 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags
§ 128 Umfang des Erschließungsaufwands
§ 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand
§ 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
§ 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands
§ 132 Regelung durch Satzung
§ 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht
§ 134 Beitragspflichtiger
§ 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags
Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht
Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften
Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht
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Zweiter Abschnitt: Erschließungsbeitrag
§ 132 Regelung durch Satzung
Die Gemeinden regeln durch Satzung
1.
die Art und den Umfang der Erschließungsanlagen im Sinne des § 129,
2.
die Art der Ermittlung und der Verteilung des Aufwands sowie die Höhe des Einheitssatzes,
3.
die Kostenspaltung (§ 127 Absatz 3) und
4.
die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage.