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§ 27 Wohnungsfürsorge - Digitale Gesetze
Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAPostG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Errichtung
Abschnitt 2 Aufgaben
Abschnitt 3 Organisation
Abschnitt 4 Postbeamtenversorgungskasse
Abschnitt 5 Dienstrechtliche Aufgaben
Abschnitt 6 Wirtschaftsführung
Abschnitt 7 Personal
Abschnitt 8 Soziale Aufgaben
Abschnitt 9 Übergangsregelungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 8: Soziale Aufgaben
Unterabschnitt 3: Wohnungsfürsorge
§ 27 Wohnungsfürsorge
Die Bundesanstalt legt die Grundsätze der Wohnungsfürsorge für die Postnachfolgeunternehmen fest.