(9) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Außenwirtschaftsgesetzes handelt, wer gegen die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 18. Juli 2025 verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
entgegen Artikel 2e Absatz 3 sich an einem dort genannten Projekt beteiligt oder zu einem solchen Projekt anderweitig beiträgt,
- 2.
entgegen Artikel 2f Absatz 3 für ein Produkt oder eine Dienstleistung wirbt,
- 3.
entgegen Artikel 3a Absatz 1 Buchstabe a oder Absatz 2 Buchstabe a eine bestehende Beteiligung ausweitet,
- 4.
entgegen Artikel 3a Absatz 1 Buchstabe b oder Absatz 2 Buchstabe b sich an einem Darlehen, einem Kredit oder einem sonstigen Finanzmittel beteiligt,
- 5.
entgegen Artikel 3a Absatz 1 Buchstabe c oder Absatz 2 Buchstabe c ein dort genanntes neues Gemeinschaftsunternehmen gründet,
- 5a.
entgegen Artikel 3ea Absatz 1 mit einem dort genannten Schiff in einen Hafen oder in eine Schleuse einläuft,
- 5b.
entgegen Artikel 3g Absatz 1 Buchstabe c ein Eisen- oder Stahlerzeugnis befördert,
- 5c.
entgegen Artikel 3l Absatz 1 Güter befördert,
- 5d.
entgegen Artikel 3l Absatz 1c nach dem 31. Oktober 2025 Güter befördert,
- 5e.
entgegen Artikel 3l Absatz 1b Unterabsatz 2 eine dort genannte Änderung vornimmt,
- 5f.
entgegen Artikel 3s Absatz 1 Buchstabe a mit einem dort genannten Schiff einen dort genannten Hafen, eine dort genannte Ankerzone oder eine dort genannte Schleuse anläuft,
- 5g.
entgegen Artikel 3s Absatz 1 Buchstabe d ein dort genanntes Schiff betreibt oder mit einer Besatzung ausstattet,
- 6.
entgegen Artikel 5 Absatz 1 bis 3 oder Absatz 4 oder Artikel 5a Absatz 1 ein dort genanntes Wertpapier oder ein dort genanntes Geldmarktinstrument kauft oder anderweitig damit handelt,
- 7.
entgegen Artikel 5 Absatz 5 ein dort genanntes Wertpapier notiert oder zum Handel zulässt,
- 8.
entgegen Artikel 5 Absatz 6 Satz 1 oder Artikel 5a Absatz 2 Satz 1 eine dort genannte Vereinbarung trifft,
- 9.
entgegen Artikel 5a Absatz 4 eine dort genannte Transaktion vornimmt,
- 10.
entgegen Artikel 5a Absatz 8 Buchstabe a oder Buchstabe b nach dem 22. Juli 2024 dort genannten Barbestand oder eine dort genannte Einnahme nicht richtig verbucht oder
- 11.
entgegen Artikel 5a Absatz 8 Buchstabe c Satzteil vor Satz 2 nach dem 22. Juli 2024 einen dort genannten Nettogewinn veräußert,
- 12.
entgegen Artikel 5aa Absatz 1 ein Geschäft mit einer dort genannten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung tätigt,
- 13.
entgegen Artikel 5aa Absatz 1a oder Absatz 1b Unterabsatz 1 einen dort genannten Posten bekleidet,
- 13a.
entgegen Artikel 5ab Absatz 1, Artikel 5ac Absatz 2 Unterabsatz 1, Artikel 5ae Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1, Artikel 5af Absatz 1 oder Artikel 5ag Absatz 1 eine dort genannte Transaktion tätigt,
- 13b.
entgegen Artikel 5ac Absatz 1 sich nach dem 31. Oktober 2025 mit einem dort genannten System oder Nachrichtenübermittlungsdienst verbindet,
- 14.
entgegen Artikel 5b Absatz 1 eine dort genannte Einlage entgegennimmt,
- 15.
entgegen Artikel 5b Absatz 2a nach dem 22. Juli 2024 ein dort genanntes Eigentum, eine dort genannte Kontrolle oder die Bekleidung eines dort genannten Postens gestattet,
- 15a.
entgegen Artikel 5h Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 nach dem 31. Oktober 2025 eine dort genannte Transaktion tätigt,
- 16.
entgegen Artikel 5j Absatz 2 den dort genannten Zugang gewährt,
- 16a.
entgegen Artikel 5k Absatz 1 einen dort genannten Vertrag erfüllt,
- 17.
entgegen Artikel 5l Absatz 1 eine dort genannte Person, Organisation oder Einrichtung unterstützt,
- 18.
entgegen Artikel 5m Absatz 1 einen dort genannten Trust oder eine dort genannte ähnliche Rechtsgestaltung registriert,
- 18a.
entgegen Artikel 5m Absatz 2 nach dem 31. Oktober 2025 für einen dort genannten Trust oder eine dort genannte ähnliche Rechtsgestaltung handelt oder dies einer anderen Person ermöglicht,
- 19.
entgegen Artikel 5o Absatz 1 einer dort genannten Person ermöglicht, einen dort genannten Posten zu bekleiden oder
- 20.
entgegen Artikel 5t Absatz 1 eine Zuwendung, einen wirtschaftlichen Vorteil oder eine wirtschaftliche Unterstützung entgegennimmt.