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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft – Bachelor Professional in Foreign Trade (AWFachwBAProFV)
Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
§ 4 Prüfungsbereich „International Business Management umsetzen“
§ 5 Prüfungsbereich „Risk Management und Change Management sicherstellen“
§ 6 Prüfungsbereich „Außenhandelsgeschäfte durchführen“
§ 7 Prüfungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“
§ 8 Form und Ablauf der Prüfung
§ 9 Schriftliche Prüfung
§ 10 Mündliche Prüfung
§ 11 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 12 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 13 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 14 Zeugnisse
§ 15 Wiederholung der Prüfung
§ 16 Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung
§ 17 Übergangsvorschriften
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 11 und 12) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 14) Zeugnisinhalte
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„International Business Management umsetzen“ nach § 4,
2.
„Risk Management und Change Management sicherstellen“ nach § 5,
3.
„Außenhandelsgeschäfte durchführen“ nach § 6,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung - Digitale Gesetze