Unterabschnitt 4 Pauschalen und zusätzlicher Unterricht
Abschnitt 3 Sonderfälle
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 8 Tiere
Beförderungsauslagen für bis zu zwei Haustiere werden erstattet, soweit diese üblicherweise in der Wohnung gehalten werden. Kosten für Transportbehältnisse, Tierheime, Quarantäne und andere Nebenkosten werden nicht erstattet.