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§ 24 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
[object Object] (AutomAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
Abschnitt 3 Weitere Berufsausbildung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 23 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 24 Inkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussvorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.