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§ 34 Vereinbarte Schiedsgerichte - Digitale Gesetze
Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten (AuslWBG)
Gliederung
Abschnitt I Allgemeine Grundzüge des Bereinigungsverfahrens
Abschnitt II Anmeldung bei dem Auslandsbevollmächtigten
§ 21 Anmeldung, Anmeldefristen
§ 22 Inhalt der Anmeldung
§ 23 Vorlage des angemeldeten Auslandsbonds
§ 24 Beweisführung
§ 25 Unzuständigkeit des Auslandsbevollmächtigten
§ 26 Zurücknahme der Anmeldung
§ 27 Anerkennung des Auslandsbonds
§ 28 Ablehnung der Anerkennung
§ 29 Rechtsbehelfe
§ 30 Antrag auf Überprüfung der Ablehnung
§ 31 Antrag auf gerichtliche Entscheidung
§ 32 Wirkung und Durchführung der gerichtlichen Entscheidung
§ 33 Anrufung eines Gerichts des Begebungslands
§ 34 Vereinbarte Schiedsgerichte
§ 35 Gesetzliche Schiedsgerichte
§ 36 Maßnahmen bei endgültiger Ablehnung
Abschnitt III Anmeldung bei der Prüfstelle
Abschnitt IV Doppelanmeldungen
Abschnitt V Nicht anerkannte Auslandsbonds, Entschädigungsansprüche
Abschnitt VI Sammelanerkennung
Abschnitt VII Freigabe von Sicherheiten
Abschnitt VIII Kosten
Abschnitt IX Ergänzende Vorschriften
Abschnitt X Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt II: Anmeldung bei dem Auslandsbevollmächtigten
§ 34 Vereinbarte Schiedsgerichte
Für ein schiedsrichterliches Verfahren, dem der Anmelder und der Aussteller sich unterworfen haben, gilt § 33 sinngemäß.