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§ 2 Geltung des Bereinigungsgesetzes - Digitale Gesetze
Gesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds (AuslWBEntschG)
Erster Abschnitt Allgemeines
Zweiter Abschnitt Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden
Dritter Abschnitt Entschädigungsansprüche für Tilgungsstücke
Vierter Abschnitt Verschiedene Vorschriften
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Allgemeines
§ 2 Geltung des Bereinigungsgesetzes
Für die Entschädigungsansprüche gelten §§ 53, 54 AuslWBG mit der sich aus den folgenden Vorschriften ergebenden näheren Regelung.