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§ 2 Geltung des Bereinigungsgesetzes - Digitale Gesetze
Gesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds (AuslWBEntschG)
Erster Abschnitt Allgemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Geltung des Bereinigungsgesetzes
Zweiter Abschnitt Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden
Dritter Abschnitt Entschädigungsansprüche für Tilgungsstücke
Vierter Abschnitt Verschiedene Vorschriften
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Allgemeines
§ 2 Geltung des Bereinigungsgesetzes
Für die Entschädigungsansprüche gelten §§ 53, 54 AuslWBG mit der sich aus den folgenden Vorschriften ergebenden näheren Regelung.