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Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Verbot des Gebrauchs nicht versicherter Fahrzeuge
§ 4 Ausnahmen vom Verbot des Gebrauchs nicht versicherter Fahrzeuge
§ 5 Grenzversicherung
§ 6 Vermerk der Versicherungsdauer
§ 7 Fortbestehen der Leistungspflicht gegenüber Dritten
§ 8 Ausländische Versicherungen
§ 9 Gewährleistung der Schadenregulierung
§ 10 Leistungspflicht des Deutschen Büros Grüne Karte
§ 11 Fortbestehen der Leistungspflicht des Deutschen Büros Grüne Karte
§ 12 Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises
§ 13 Anforderungen an den Versicherungsnachweis
§ 14 Fehlender Versicherungsnachweis
§ 15 Ausnahmen vom Erfordernis zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises; Verordnungsermächtigung
§ 16 Verordnungsermächtigungen
§ 17 Ausnahmegenehmigungen
§ 18 Strafvorschriften
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Übergangsregelung
§ 13 Anforderungen an den Versicherungsnachweis - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 13 Anforderungen an den Versicherungsnachweis
Soweit nicht durch Rechtsverordnung nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 etwas anderes bestimmt ist, ist der Versicherungsnachweis
1.
im Fall einer Grenzversicherung nach § 5 die Versicherungsbestätigung,
2.
im Fall einer Versicherung des Staates, in dem das Fahrzeug seinen gewöhnlichen Standort hat, eine Grüne Karte,
3.
im Fall einer sonstigen Versicherung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums ein der Versicherungsbestätigung vergleichbarer Nachweis.