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§ 9 Anwendung im Land Berlin - Digitale Gesetze
Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft (AuslInvG)
§ 1 Steuerfreie Rücklage bei Überführung bestimmter Wirtschaftsgüter in Gesellschaften, Betriebe oder Betriebstätten im Ausland
§ 2 Ausländische Verluste bei Doppelbesteuerungsabkommen
§ 3 Steuerfreie Rücklage für Verluste von ausländischen Tochtergesellschaften
§ 4
§ 5 Gemeinsame Voraussetzungen
§ 6 Gewerbesteuer
§ 7 Ermächtigung
§ 8 Anwendungsbereich
§ 9 Anwendung im Land Berlin
§ 10 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 9 Anwendung im Land Berlin
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.