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§ 8 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über Meldungen internationaler Adoptionsvermittlungsfälle an die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (AuslAdMV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Adoptionsvermittlungsverfahren im Verhältnis zu Vertragsstaaten des Adoptionsübereinkommens
Abschnitt 3 Adoptionsvermittlungsverfahren im Verhältnis zu sonstigen Staaten
Abschnitt 4 Verfahren
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 7 Übergangsregelung
§ 8 Inkrafttreten
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.