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Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen (AusbBerAufhV 4)
Eingangsformel
§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin
§ 2 Besitzstandswahrung
§ 3 Inkrafttreten
§ 3 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.