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Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen (AusbBerAufhV 2001)
Eingangsformel
§ 1 Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
§ 2 Besitzstandswahrung
§ 3 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
Die Anerkennung folgender Ausbildungsberufe wird aufgehoben:
1.
Bohrer,
2.
Handschuhmacher,
3.
Hobler,
4.
Lichtdruckretuscheur,
5.
Schriftgießer,
6.
Stahlstichpräger,
7.
Wärmestellengehilfe,
8.
Zahnlagerist.
§ 1 Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen - Digitale Gesetze