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Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit (AujeszkKrV)
I. Begriffsbestimmungen
Ia. Freiheit von Aujeszkyscher Krankheit
II. Schutzmaßregeln gegen die Aujeszkysche Krankheit bei Schweinen
III. Schutzmaßregeln gegen die Aujeszkysche Krankheit bei anderen Tieren
§ 15
IV. Ordnungswidrigkeiten
V. Schlussvorschriften
§ 15 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
III.: Schutzmaßregeln gegen die Aujeszkysche Krankheit bei anderen Tieren
§ 15
Wird bei anderen für die Aujeszkysche Krankheit empfänglichen Tieren der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Seuche amtlich festgestellt, so gelten die §§ 5a bis 14 entsprechend.