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§ 2 Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung - Digitale Gesetze
Verordnung für die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe nach dem Atomgesetz (AtZüV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
§ 2 Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung
§ 3 Zuverlässigkeitsüberprüfungen
§ 4 (weggefallen)
§ 5 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten
§ 6 Verfahren
§ 7 Abschluß der Zuverlässigkeitsüberprüfung
§ 8 Geltungsdauer; Wiederholungsüberprüfung
§ 9 Zutrittsregelung; Tätigkeitsaufnahme
§ 10 (weggefallen)
§ 11 (weggefallen)
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Dem Umfang der Zugangsberechtigung oder der Verantwortung entsprechend wird nach Maßgabe des § 5
1.
eine umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 1),
2.
eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 2) oder
3.
eine einfache Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 3)
durchgeführt.