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§ 21 - Digitale Gesetze
Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (AtVfV)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Antrag und Unterlagen
Zweiter Abschnitt Beteiligung Dritter und anderer Behörden
Dritter Abschnitt Erörterungstermin
Vierter Abschnitt Genehmigung
Fünfter Abschnitt Besondere Vorschriften
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
§ 20 Übergangsvorschrift
§ 21
Inhaltsverzeichnis
Sechster Abschnitt: Schlußvorschriften
§ 21
(Inkrafttreten)